Ablauf
Sprechstunden und Probatorik
Die ersten Sitzungen sind unverbindlich und bieten Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob Psychotherapie das Richtige für Sie ist. Dabei erfolgt ebenso (parallel) eine diagnostische und differentialdiagnostische Abklärung zur Feststellung der Indikation für eine Psychotherapie. Eine Indikation liegt vor, wenn eine psychische Störung diagnostiziert werden kann. Dies ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Gesundheitskassen. Falls eine weiterführende Psychotherapie erforderlich ist, erhalten Sie eine Empfehlung für eine geeignete Behandlungsform.
Psychotherapieantrag
Wenn wir uns für eine Psychotherapie entschieden haben und ein Therapieplatz zur Verfügung steht, beantragen wir bei Ihrer Gesundheitskasse eine Psychotherapie. Liegt die Bewilligung Ihrer Gesundheitskasse vor, kann die eigentliche Psychotherapie beginnen. Je nach Schwere der Störung und Leidensdruck kann eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (25 bis zu 80 Sitzungen) durchgeführt werden. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Eine Gruppensitzung dauert 100 Minuten. Sowohl Einzel- als auch Gruppensitzungen findet in der Regel zunächst mit wöchentlicher Frequenz, später in immer größer werdenden Abständen statt bis die Therapie schließlich beendet wird.
Besonderheiten gibt es hier für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Das Vorgehen bei den Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich zwischen den einzelnen Versicherungen sowie Tarifen. Informieren Sie sich bitte auch bei Ihrem Kostenträger über die Höhe der erstattungsfähigen Sätze. Oft verbleibt bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten ein Selbstbehalt, der privat zu zahlen ist. Daher sollten Sie sich frühzeitig über die Modalitäten Ihrer Versicherung informieren.
Beendigung der Behandlung und Rezidivprophylaxe
Eine Psychotherapie bedeutet immer, dass die gemeinsame Arbeit auch endet. Idealerweise dann, wenn Sie Ihre Ziele erreichen konnten und stabil mit neuen Herausforderungen umgehen können. Da durch die gemeinsame psychotherapeutische Arbeit eine sehr persönliche Beziehung entsteht, kann der Abschied ein Thema bei der Beendigung einer Psychotherapie darstellen. Um den Übergang in die Zeit ohne psychotherapeutische Unterstützung zu erleichtern, stimmen wir den Rahmen des Ausschleichens und schließlich der Beendigung der psychotherapeutischen Behandlung gemeinsam ab und erarbeiten Maßnahmen der Rückfallprophylaxe.
Ablauf
Sprechstunden und Probatorik
Die ersten Sitzungen sind unverbindlich und bieten Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob Psychotherapie das Richtige für Sie ist. Dabei erfolgt ebenso (parallel) eine diagnostische und differentialdiagnostische Abklärung zur Feststellung der Indikation für eine Psychotherapie. Eine Indikation liegt vor, wenn eine psychische Störung diagnostiziert werden kann. Dies ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Gesundheitskassen. Falls eine weiterführende Psychotherapie erforderlich ist, erhalten Sie eine Empfehlung für eine geeignete Behandlungsform.
Psychotherapieantrag
Wenn wir uns für eine Psychotherapie entschieden haben und ein Therapieplatz zur Verfügung steht, beantragen wir bei Ihrer Gesundheitskasse eine Psychotherapie. Liegt die Bewilligung Ihrer Gesundheitskasse vor, kann die eigentliche Psychotherapie beginnen. Je nach Schwere der Störung und Leidensdruck kann eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (25 bis zu 80 Sitzungen) durchgeführt werden. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Eine Gruppensitzung dauert 100 Minuten. Sowohl Einzel- als auch Gruppensitzungen findet in der Regel zunächst mit wöchentlicher Frequenz, später in immer größer werdenden Abständen statt bis die Therapie schließlich beendet wird.
Besonderheiten gibt es hier für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Das Vorgehen bei den Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich zwischen den einzelnen Versicherungen sowie Tarifen. Informieren Sie sich bitte auch bei Ihrem Kostenträger über die Höhe der erstattungsfähigen Sätze. Oft verbleibt bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten ein Selbstbehalt, der privat zu zahlen ist. Daher sollten Sie sich frühzeitig über die Modalitäten Ihrer Versicherung informieren.
Beendigung der Behandlung und Rezidivprophylaxe
Eine Psychotherapie bedeutet immer, dass die gemeinsame Arbeit auch endet. Idealerweise dann, wenn Sie Ihre Ziele erreichen konnten und stabil mit neuen Herausforderungen umgehen können. Da durch die gemeinsame psychotherapeutische Arbeit eine sehr persönliche Beziehung entsteht, kann der Abschied ein Thema bei der Beendigung einer Psychotherapie darstellen. Um den Übergang in die Zeit ohne psychotherapeutische Unterstützung zu erleichtern, stimmen wir den Rahmen des Ausschleichens und schließlich der Beendigung der psychotherapeutischen Behandlung gemeinsam ab und erarbeiten Maßnahmen der Rückfallprophylaxe.