Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte
Die gesetzlichen Gesundheitskassen über-nehmen die Kosten der Psychotherapie vollständig auf Antrag im Rahmen der Psychotherapierichtlinien. Hierzu wird Ihre Gesundheitskarte benötigt. Bitte bringen Sie diese immer zu unserem ersten Sprechstundentermin mit. Im Laufe der Behandlung wird Ihre Gesundheitskarte einmal in drei Monaten (quartalsweise) hier in der Praxis eingelesen.
Eine Überweisung für Psychotherapie ist nicht erforderlich. Ebenso ist keine Zuzahlung notwendig.
Privat Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen. Jedoch hängt der Umfang dieser Leistungen nach den gültigen Tarifbedingungen Ihrer Versicherung ab. In den meisten Fällen wird lediglich ein nicht kostendeckender Steigerungssatz erstattet, weshalb Privatversicherte und Beihilfeberechtigte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Ebenso besteht teilweise auch ein jährliches Stundenhöchstkontingent. Aus diesem Grund rate ich Ihnen dringend dazu, sich vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer zuständigen Versicherung zu erkundigen.
Die Gebühren für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Wenn Sie die Psychotherapie selbst bezahlen möchten, gelten für Sie die gleichen Gebührensätze wie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Diese unterscheiden sich je nach Behandlungsform.
Das Vorlegen Ihrer Gesundheitskarte ist somit nicht notwendig.
Ausfallregelung
Diese Psychotherapiepraxis ist eine reine Bestellpraxis.
Das heißt, Ihre Termine werden ausschließlich für Sie und ohne Wartezeit reserviert. Dies bedeutet jedoch auch, dass bei einer kurzfristigen Absage Ihrerseits kein andere/r Patient/in Ihren Platz einnehmen kann. Daher müssen Terminabsagen mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei Absagen nach dieser Frist, unabhängig vom Grund, wird, wenn der Termin nicht anderweitig belegt werden kann, eine privat zu tragende Bereitstellungsgebühr in Höhe von 60,- € in Rechnung gestellt.
Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte
Die gesetzlichen Gesundheitskassen über-nehmen die Kosten der Psychotherapie vollständig auf Antrag im Rahmen der Psychotherapierichtlinien. Hierzu wird Ihre Gesundheitskarte benötigt. Bitte bringen Sie diese immer zu unserem ersten Sprechstundentermin mit. Im Laufe der Behandlung wird Ihre Gesundheitskarte einmal in drei Monaten (quartalsweise) hier in der Praxis eingelesen.
Eine Überweisung für Psychotherapie ist nicht erforderlich. Ebenso ist keine Zuzahlung notwendig.
Privat Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen. Jedoch hängt der Umfang dieser Leistungen nach den gültigen Tarifbedingungen Ihrer Versicherung ab. In den meisten Fällen wird lediglich ein nicht kostendeckender Steigerungssatz erstattet, weshalb Privatversicherte und Beihilfeberechtigte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Ebenso besteht teilweise auch ein jährliches Stundenhöchstkontingent. Aus diesem Grund rate ich Ihnen dringend dazu, sich vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer zuständigen Versicherung zu erkundigen.
Die Gebühren für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Wenn Sie die Psychotherapie selbst bezahlen möchten, gelten für Sie die gleichen Gebührensätze wie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Diese unterscheiden sich je nach Behandlungsform.
Das Vorlegen Ihrer Gesundheitskarte ist somit nicht notwendig.
Ausfallregelung
Diese Psychotherapiepraxis ist eine reine Bestellpraxis.
Das heißt, Ihre Termine werden ausschließlich für Sie und ohne Wartezeit reserviert. Dies bedeutet jedoch auch, dass bei einer kurzfristigen Absage Ihrerseits kein andere/r Patient/in Ihren Platz einnehmen kann. Daher müssen Terminabsagen mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei Absagen nach dieser Frist, unabhängig vom Grund, wird, wenn der Termin nicht anderweitig belegt werden kann, eine privat zu tragende Bereitstellungsgebühr in Höhe von 60,- € in Rechnung gestellt.